Die Prinzipien des Datenschutzgesetzes sind einfach und klar und können daher auch einfach und allgemein verständlich erläutert werden. Lassen Sie sich nicht verwirren von Stimmen, die behaupten, das wäre eine Spezialmaterie, ausschließlich verständlich für Fachleute. Der EU Gesetzgeber hat dieses verbindliche EU Datenschutzgesetz zum Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen in Europa erlassen, und daher war es auch beabsichtigt, dass es in seinen Grundprinzipien für alle diese Bürger*innen verständlich bleibt.
Tag: "Auskunftsrecht"
Die Datenschutz-Grundverordnung spricht in diesem Zusammenhang von Auskunftsrechten Betroffener, woraus sich Auskunftspflichten des Verantwortlichen (d.h. des Verarbeiters) zwangsläufig ergeben.
Artikel 15 DSGVO sichert Betroffenen ein weitgehendes Auskunftsrecht zu, was Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten anbelangt. Regulär hat das angefragte Unternehmen einen Monat Zeit, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Die meisten Unternehmen sind damit allerdings überfordert, zumindest wenn es darum geht, dem Auskunftsverlangen umfassend und vollständig nachzukommen.
Mit dieser Überforderung gehen Unternehmen unterschiedlich um. Zwei Verhaltensweisen häufen sich. Die eine zielt darauf, das Auskunftsverlangen zu erschweren und die andere nur jene Auskünfte zu geben, die sich ohne großen Aufwand ermitteln lassen.
Bei Cookies scheiden sich die Geister. Wann ist eine Einwilligung zum Setzen von Cookies zwingend erforderlich? Wann genügt eine Information und wann kann man auf den sogenannten Cookie-Banner überhaupt verzichten? Ist das Thema „Cookie” eines, das die DSGVO regelt oder gilt im Wesentlichen noch die EU Cookie Richtlinie aus dem Jahr 2009? Welches Gesetz, beziehungsweise welche Gesetze regeln den Gebrauch von Cookies? Gibt es dazu eine Europäische Judikatur? Und nicht zuletzt: wann wird die EU ePrivacy Verordnung, die ursprünglich zusammen mit der DSGVO im Mai 2018 wirksam werden sollte, beschlossen und in Kraft gesetzt?
In Österreich hat der Nationalrat in einer Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz im September 2020 den Elektronischen Impfpass (E-Impfpass) beschlossen. Damit sollen sämtliche Impfungen personenbezogen in einem zentralen Impfregister, das bei der ELGA GmbH eingerichtet werden soll, gespeichert und verarbeitet werden. Ziel sei es, so valide Daten zur Durchimpfungsrate zu gewinnen und die Impfversorgung der Bevölkerung optimieren zu können. Wie sieht es mit zentralen Datenschutzfragen dazu aus?
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung von ausgewählten Beiträgen aus der Kalenderwoche 2/18 zum Thema DSGVO: Auskunfteien, Pseudonymisierung, Folgenabschätzung, DSGVO und Bildungseinrichtungen, Haltung gegenüber DSGVO