Bei Cookies scheiden sich die Geister. Wann ist eine Einwilligung zum Setzen von Cookies zwingend erforderlich? Wann genügt eine Information und wann kann man auf den sogenannten Cookie-Banner überhaupt verzichten? Ist das Thema „Cookie” eines, das die DSGVO regelt oder gilt im Wesentlichen noch die EU Cookie Richtlinie aus dem Jahr 2009? Welches Gesetz, beziehungsweise welche Gesetze regeln den Gebrauch von Cookies? Gibt es dazu eine Europäische Judikatur? Und nicht zuletzt: wann wird die EU ePrivacy Verordnung, die ursprünglich zusammen mit der DSGVO im Mai 2018 wirksam werden sollte, beschlossen und in Kraft gesetzt?
Tag: "Cookies"
Zahllose Unternehmen und Organisationen sind verunsichert, was den rechtskonformen Gebrauch von Cookies und die Nutzung von Cookie-Bannern anbetrifft. Nutzer, die Webseiten aufrufen, wissen zum Großteil nicht, was es überhaupt mit diesen Cookie-Bannern auf sich hat. Die überwiegende Zahl dieser Nutzer empfindet die Banner als Störung und klickt „OK” oder „Akzeptieren”, um die störenden Balken los zu werden, ohne sich damit auseinander zu setzen. Dabei geht es um den Schutz der Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten. Manche dieser Daten, die durch Cookies gesammelt werden haben immerhin einen hohen monetären Wert: Da werden schon einmal bis zu 350 EUR für eine Information gehandelt.
Dieses Verhalten nutzen manche Webseiten-Betreiber aus, um schnell zu einer vermeintlichen Einwilligung zu kommen. Diese setzt der Gesetzgeber vor einer Verarbeitung personenbezogener Daten voraus. Aber so, wie das oft passiert, sind die Einwilligungen nicht rechtskräftig, da sie nicht rechtskonform zustande gekommen sind. Es zeigt sich also auch hier ein hohe Informationsdefizit bei den Betreibern. Das kann aber durchaus teuer werden. Schon jetzt können bei Missbrauch in Österreich bis zu 37.000 EUR Strafe verhängt werden (§109 Absatz 3 TKG (2003)). (Siehe dazu Cookies und der Datenschutz
)
Diese Seite bespricht einige Beispiele, die zeigen, wie man es nicht machen sollte.
Was läge näher, als sich bei der Verwendung von Cookies am Beispiel der Datenschutzbehörde selbst zu orientieren. Immerhin unterstellt man ihr, dass sie in Sachen Datenschutz vorbildlich und damit rechtskonform agiert. Bei einer kritischen Betrachtung zeigt sich aber, dass dem eher nicht so ist.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung von ausgewählten Beiträgen aus der Kalenderwoche 5/18 zum Thema: Facebook veröffentlicht Datenschutzgrundlagen, Facebooks Messenger Kids, ePrivacy-VO Synopse, EU Kommission veröffentlicht Infographik zur DSGVO und Leitfaden, Verpflichtung zum Datengeheimnis, ePrivacy und Third Party Cookies