Die Prinzipien des Datenschutzgesetzes sind einfach und klar und können daher auch einfach und allgemein verständlich erläutert werden. Lassen Sie sich nicht verwirren von Stimmen, die behaupten, das wäre eine Spezialmaterie, ausschließlich verständlich für Fachleute. Der EU Gesetzgeber hat dieses verbindliche EU Datenschutzgesetz zum Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen in Europa erlassen, und daher war es auch beabsichtigt, dass es in seinen Grundprinzipien für alle diese Bürger*innen verständlich bleibt.
Tag: "DSG"
Am 26. April hat eine erneute Novelle zum Datenschutzgesetz in Österreich den Bundesrat passiert, um noch vor dem 25. Mai, dem Datum der Wirksamkeit der DSGVO, eine politische Agenda gegen die DSGVO in Stellung zu bringen. Damit steht dieser, im Nationalrat von der Regierungsmehrheit beschlossenen Anpassung mit dem Namen Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018
, nichts mehr im Weg — es sei denn eine baldige Feststellung des Europäischen Gerichtshofes, dass einige Anpassungen EU-rechtswidrig sind und der Geist dieses Gesetzes nicht nur gegen die DSGVO verstößt, sondern auch die EU Charta der Grundrechte verletzt.
Öffnungsklauseln DSGVO - Wichtige Fragen zur Auslegung der DSGVO, zu welchen es nicht ausreichende oder widersprüchliche Informationen gibt. In diesem Beitrag geht es um die Frage von Öffnungsklauseln und Kollisionen bei unterschiedlicher Ausgestaltung in den Mitgliedsländern:
Gut die Hälfte aller deutschen Unternehmen haben laut einer Umfrage des Branchenverbands bitkom entweder noch gar nichts von der EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) gehört, oder aber sie haben zwar davon gehört, sich jedoch noch nicht damit auseinandergesetzt. Das dürfte so wohl analog für Österreich zutreffen. Dabei gibt es keinerlei Übergangsfristen, wenn am 25. Mai 2018 die DSGVO wirksam werden wird.
In Österreich war der Datenschutz bislang kein Thema, womit sich allzu viele Unternehmen groß aufgehalten hätten. Zum einen war die Behörde personell nicht angemessen ausgestattet und zum anderen waren die Strafen zahnlos: Die Höchststrafe von 25Tausend Euro war für Branchen, die mit personenbezogenen Daten enormes Geld verdienen, nicht wirklich abschreckend. So bringt die DSGVO vor allem durch die hohen Strafandrohungen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des globalen Konzernumsatzes deutlich Schärfe in das Thema.
Wie in einem Reflex versuchen Lobbys in Österreich einen nationalen milden Kurs politisch durchzusetzen, der sich eher an der bisherigen Praxis orientieren soll. Das aber wird es so wohl nicht spielen.
Schon seit den ersten Entwürfen zur EU Datenschutz-Grundverordnung machten Falschmeldungen die Runde. Von enormem Aufwand war und ist die Rede, von hohen Umsatzeinbußen, die die Umsetzung nach sich zögen bis hin zu ruinös hohen Strafen, die gerade kleine und mittelständische Unternehmen nicht leisten könnten. Seit einigen Monaten gibt es neue Fake News, die wohl den Eindruck erwecken sollen, dass Österreich ein Musterland bei der Umsetzung der DSGVO sei und 99,9 Prozent der Unternehmen die Vorgaben bereits erfüllten. Es wird zudem Stimmung gegen jene gemacht, die von Betroffenenrechten Gebrauch machen und sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde wenden. Sie werden als „Vernaderer” diffamiert. Fake News, die Unternehmen und dem Wirtschaftsstandort aber auch dem Rechtsempfinden schaden. Denn nichts davon hat sich bewahrheitet. Allerdings gibt es entgegen fälschlicher Behautpungen noch immer großen Handlungsbedarf bei der Anpassung und Umsetzung.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung von ausgewählten Beiträgen aus der Kalenderwoche 3/18 zum Thema DSGVO: Wie werden Konsumenten von der DSGVO Gebrauch machen (Umfrageergebnisse), DSGVO und Post, Drucken in Netzwerken, KMU und externe Datenschutz-Expertise, DSGVO und internationaler Datenverkehr, DSGVO Herausforderung für MailChimp Nutzer, Datenschutz und IT Betriebsvereinbarungen.