6 Herausforderungen der DSGVO können für manche Unternehmen durchaus belastend sein, vor allem dann, wenn beispielsweise der Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten fehlt. Hier kann der Verwaltungsaufwand hoch sein, wenn Betroffene von ihren Rechten nach Artikel 15 bis 21 DSGVO Gebrauch machen. Ganz zu schweigen vom hohen Risiko, das sich daraus für das Unternehmen ergibt.
Tag: "Datenminimierung"
Auskunfteien halten sich im Hintergrund. So ist es nicht verwunderlich, dass nur wenige mit dem Begriff etwas anfangen können oder gar über das Geschäftsmodell der Unternehmen Bescheid wissen und womit sie handeln. Und vor allem: Sie wissen nicht, welche Informationen dort über sie verarbeitet werden und wie sich das auf ihr tägliches Leben auswirken kann.
Datenschutz beginnt bei der Überlegung, welche Daten für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit wirklich erforderlich sind und welche Sorgfalt beim Erheben, Speichern, Verarbeiten und ggf. der Verwertung geboten ist.
Der Schutz personenbezogener Daten von Kund*innen dürfte der POST AG nicht besonders am Herzen liegen. Zumindest lassen zahlreiche Verstöße gegen die DSGVO, einschlägige Beschwerden und Verfahren darauf schließen, nicht zuletzt eine Verurteilung durch das Landesgericht Feldkirch. Aber wie es scheint: Die POST AG lernt nicht dazu; bestenfalls führen Bescheide der Datenschutzbehörde oder Verfahrensurteile zur Korrektur.
Es deutet einiges daraufhin, dass die POST AG mehr an Kosteneinsparungen durch digitale Optimierung von Kundenprozessen interessiert ist, als an den Kund*innen selbst.
Tourismus ist ein Informationsgeschäft und Daten sind die Grundlage dieses Geschäfts.
Das meint der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung und trifft mit seiner Vermutung, dass mit der DSGVO auf die Tourismusbetriebe daher ein beträchtlicher Aufwand zukommt, ins Schwarze. Er formuliert es provokant: Geht der österreichische Tourismus in die Datenschutz-Falle?