Zu den Rechten betroffener Personen, also jener, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, zählt laut Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ein umfangreiches Informationsrecht. Auf Seiten von Unternehmen und Organisationen bedeutet dies umfangreiche Informationspflichten. Diese sind in Artikel 13 und 14 DSGVO geregelt
Tag: "Datenschutzbeauftragter"
Dem Datenschutzbeauftragten kommt nach der Datenschutz Grundverordnung eine wichtige Stellung und Aufgabe zu. Geregelt wird dies in Abschnitt 4 DSGVO. Auch wenn Unternehmen nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, so empfiehlt sich jedenfalls eine freiwillige Benennung. …
Wiederholt habe ich Geschäftsführer davon reden gehört, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutz Grundverordnung beim Datenschutzbeauftragten liege, den das Unternehmen demnächst beauftragen wolle. Das ist ein großer Irrtum und dieser könnte gravierende Konsequenzen haben. Die Verantwortung kann nicht auf Datenschutzbeauftragte abgewälzt werden.
Zweifelsohne ist die DSGVO ein dankbares Thema, um damit gute Geschäfte zu machen. Vor allem die sehr hohen Strafen von bis zu 20 Millionen EUR und 4 Prozent des weltweiten, vorjährigen Konzernumsatzes schaffen einen entsprechenden Handlungsdruck auf alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das Marktvolumen ist enorm, denn bis auf die ausschließlich private Nutzung sind alle anderen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche mehr oder weniger von der DSGVO betroffen, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden.