Ein Begriff in der Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) sorgt für besondere Unruhe: Stand der Technik
. Die DSGVO lässt offen, was der Gesetzgeber darunter versteht und auch nationale Datenschutzgesetze, wie beispielsweise das Österreichische DBS bieten ebenfalls keine Definition. Damit ist diese Vorgabe ein Herausforderung für alle Beteiligten, Aufsichtsbehörden, Verantwortliche und Auftragsverarbeiter.
Tag: "Datensicherheit"
Datensicherheit ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes. Wer es mit der Datensicherheit nicht so genau nimmt, wird daher spätestens ab 25. Mai 2018 nach DSGVO Probleme bekommen, sofern personenbezogene Daten gestohlen werden oder in falsche Hände geraten. Für solche Fälle droht die DSGVO nicht nur sehr hohe Strafen an, sondern die betroffenen Unternehmen müssen gegebenenfalls mit hohen privaten Schadensersatzforderungen rechnen.
Eine vom Market-Institut im Auftrag der Allianz durchgeführte Studie belegt: 60 Prozent der rund 450.000 österreichischen Ein-Personen- und Kleinunternehmen fühlen sich von Cyber-Risiken kaum bedroht
. Entsprechend gestaltet sich das Risikoverhalten und dementsprechend unzureichend ist der Schutz.