6 Herausforderungen der DSGVO können für manche Unternehmen durchaus belastend sein, vor allem dann, wenn beispielsweise der Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten fehlt. Hier kann der Verwaltungsaufwand hoch sein, wenn Betroffene von ihren Rechten nach Artikel 15 bis 21 DSGVO Gebrauch machen. Ganz zu schweigen vom hohen Risiko, das sich daraus für das Unternehmen ergibt.
Tag: "Einwilligung"
In Österreich hört man von Konsumentenschützern, dass die EU DSGVO gegenüber der bisherigen EU Richtlinie 95/46/EG teilweise eine gesetzliche Verschlechterung für die schutzwürdigen Interessen von Privatpersonen bringen wird. Als Beispiel werden die sogenannten „berechtigten Interessen” Verantwortlicher angeführt.
Bei Cookies scheiden sich die Geister. Wann ist eine Einwilligung zum Setzen von Cookies zwingend erforderlich? Wann genügt eine Information und wann kann man auf den sogenannten Cookie-Banner überhaupt verzichten? Ist das Thema „Cookie” eines, das die DSGVO regelt oder gilt im Wesentlichen noch die EU Cookie Richtlinie aus dem Jahr 2009? Welches Gesetz, beziehungsweise welche Gesetze regeln den Gebrauch von Cookies? Gibt es dazu eine Europäische Judikatur? Und nicht zuletzt: wann wird die EU ePrivacy Verordnung, die ursprünglich zusammen mit der DSGVO im Mai 2018 wirksam werden sollte, beschlossen und in Kraft gesetzt?
Cookies: Beispiele aus der Praxis
Zahllose Unternehmen und Organisationen sind verunsichert, was den rechtskonformen Gebrauch von Cookies und die Nutzung von Cookie-Bannern anbetrifft. Nutzer, die Webseiten aufrufen, wissen zum Großteil nicht, was es überhaupt mit diesen Cookie-Bannern auf sich hat. Die überwiegende Zahl dieser Nutzer empfindet die Banner als Störung und klickt „OK” oder „Akzeptieren”, um die störenden Balken los zu werden, ohne sich damit auseinander zu setzen. Dabei geht es um den Schutz der Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten. Manche dieser Daten, die durch Cookies gesammelt werden haben immerhin einen hohen monetären Wert: Da werden schon einmal bis zu 350 EUR für eine Information gehandelt.
Dieses Verhalten nutzen manche Webseiten-Betreiber aus, um schnell zu einer vermeintlichen Einwilligung zu kommen. Diese setzt der Gesetzgeber vor einer Verarbeitung personenbezogener Daten voraus. Aber so, wie das oft passiert, sind die Einwilligungen nicht rechtskräftig, da sie nicht rechtskonform zustande gekommen sind. Es zeigt sich also auch hier ein hohe Informationsdefizit bei den Betreibern. Das kann aber durchaus teuer werden. Schon jetzt können bei Missbrauch in Österreich bis zu 37.000 EUR Strafe verhängt werden (§109 Absatz 3 TKG (2003)). (Siehe dazu Cookies und der Datenschutz
)
Diese Seite bespricht einige Beispiele, die zeigen, wie man es nicht machen sollte.
Damit keine Missverständnisse entstehen können, regelt die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Art. 7 klar und deutlich, was unter Einwilligung zu verstehen ist, also die Bedingungen, damit eine Verarbeitung rechtmäßig erfolgen kann.
Sensible Daten, wie sexuelle Orientierung, politische Zugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, auch z.B. Gewerkschaftszugehörigkeit und insbesondere biometrische Daten etc. werden in der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) unter Art. 9, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, behandelt.
Newsletter sind nach wie vor beliebt und effektiv. Viele Nutzer sind, kurz bevor die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai wirksam wird, jedoch verunsichert. Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf den Versand von Newslettern und wie wirkt sie sich in Bezug auf E-Mail Kampagnen aus? Worauf ist zu achten?
Können Unternehmen nach dem 25.5.2018 wie bisher Adressen, die von Adressverlagen bereitgestellt werden, nutzen, auch wenn sie selbst für die Nutzung keine Einwilligung der Betroffenen vorliegen haben?
Öffnungsklauseln DSGVO - Wichtige Fragen zur Auslegung der DSGVO, zu welchen es nicht ausreichende oder widersprüchliche Informationen gibt. In diesem Beitrag geht es um die Frage von Öffnungsklauseln und Kollisionen bei unterschiedlicher Ausgestaltung in den Mitgliedsländern: