Zu den Rechten betroffener Personen, also jener, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, zählt laut Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ein umfangreiches Informationsrecht. Auf Seiten von Unternehmen und Organisationen bedeutet dies umfangreiche Informationspflichten. Diese sind in Artikel 13 und 14 DSGVO geregelt
Tag: "Informationspflichten"
Bei Cookies scheiden sich die Geister. Wann ist eine Einwilligung zum Setzen von Cookies zwingend erforderlich? Wann genügt eine Information und wann kann man auf den sogenannten Cookie-Banner überhaupt verzichten? Ist das Thema „Cookie” eines, das die DSGVO regelt oder gilt im Wesentlichen noch die EU Cookie Richtlinie aus dem Jahr 2009? Welches Gesetz, beziehungsweise welche Gesetze regeln den Gebrauch von Cookies? Gibt es dazu eine Europäische Judikatur? Und nicht zuletzt: wann wird die EU ePrivacy Verordnung, die ursprünglich zusammen mit der DSGVO im Mai 2018 wirksam werden sollte, beschlossen und in Kraft gesetzt?
Auskunfteien halten sich im Hintergrund. So ist es nicht verwunderlich, dass nur wenige mit dem Begriff etwas anfangen können oder gar über das Geschäftsmodell der Unternehmen Bescheid wissen und womit sie handeln. Und vor allem: Sie wissen nicht, welche Informationen dort über sie verarbeitet werden und wie sich das auf ihr tägliches Leben auswirken kann.
Viele Immobilienbesitzer klagen, dass Sie von einzelnen Immobilienmaklern immer wieder angeschrieben werden, gefragt werden, ob sie ihre Immobilie nicht verkaufen möchten. Hartnäckig betreiben das manche, trotz Mitteilungen, dass diese Anfragen unerwünscht sind. Das scheint viele der Makler nicht zu berühren. Es ist letztlich eine Art von Stalking. Sie ziehen die Adressen aus öffentlich zugänglichen Grundbucheinträgen und verschicken dann Massenpost. Ist das nach DSGVO zulässig? Kann man sich dagegen wehren?
Datenschutz beginnt bei der Überlegung, welche Daten für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit wirklich erforderlich sind und welche Sorgfalt beim Erheben, Speichern, Verarbeiten und ggf. der Verwertung geboten ist.
Der Schutz personenbezogener Daten von Kund*innen dürfte der POST AG nicht besonders am Herzen liegen. Zumindest lassen zahlreiche Verstöße gegen die DSGVO, einschlägige Beschwerden und Verfahren darauf schließen, nicht zuletzt eine Verurteilung durch das Landesgericht Feldkirch. Aber wie es scheint: Die POST AG lernt nicht dazu; bestenfalls führen Bescheide der Datenschutzbehörde oder Verfahrensurteile zur Korrektur.
Es deutet einiges daraufhin, dass die POST AG mehr an Kosteneinsparungen durch digitale Optimierung von Kundenprozessen interessiert ist, als an den Kund*innen selbst.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung von ausgewählten Beiträgen aus der Kalenderwoche 4/18 zum Thema DSGVO: DSGVO, Klagen und Abmahnungen, Fachkräftemangel im Datenschutz, DSGVO und Steuerverwaltungsverfahren, Informationspflichten bei Videoüberwachungen, Android Apps und DSGVO, Facebooks neues "Privacy Centre"
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung von ausgewählten Beiträgen aus der Kalenderwoche 3/18 zum Thema DSGVO: Wie werden Konsumenten von der DSGVO Gebrauch machen (Umfrageergebnisse), DSGVO und Post, Drucken in Netzwerken, KMU und externe Datenschutz-Expertise, DSGVO und internationaler Datenverkehr, DSGVO Herausforderung für MailChimp Nutzer, Datenschutz und IT Betriebsvereinbarungen.