Im Zentrum der EU Datenschutz Grundverordnung stehen 7 Grundsätzen zur rechtskonformen Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Es kommt darauf an, dass sich Unternehmen und Organisationen diese Prinzipien zu eigen machen.
Tag: "Löschung"
6 Herausforderungen der DSGVO können für manche Unternehmen durchaus belastend sein, vor allem dann, wenn beispielsweise der Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten fehlt. Hier kann der Verwaltungsaufwand hoch sein, wenn Betroffene von ihren Rechten nach Artikel 15 bis 21 DSGVO Gebrauch machen. Ganz zu schweigen vom hohen Risiko, das sich daraus für das Unternehmen ergibt.
Das Recht auf Löschung und Vergessenwerden dürfte viele Unternehmen und Organisationen herausfordern. Während beim Recht auf Löschung Betroffene aktiv die Löschung verlangen können, geht es beim Recht auf Löschung im Sinne von Vergessenwerden darum, dass personenbezogene Daten für deren Speicherung und Verarbeitung es keine oder keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt auch ohne Löschanforderung gelöscht werden müssen.
Datenschutz beginnt bei der Überlegung, welche Daten für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit wirklich erforderlich sind und welche Sorgfalt beim Erheben, Speichern, Verarbeiten und ggf. der Verwertung geboten ist.
Österreich — Schon das Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ lässt Bedenken bezüglich des Rechtsverständnisses seiner Protagonisten gegenüber geltendem EU Recht aufkommen. Hier wird bereits ein österreichischer Sonderweg bzgl. EU E-Privacy Verordnung angekündigt. Mitte Januar wurde eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, die das in Artikel 21 DSGVO geregelte, grundlegende Betroffenenrecht, das Widerspruchsrecht, in Österreich teilweise außer Kraft setzen soll.
Bislang war es nicht so einfach, einen zu unrecht erfolgten Fahndungsaufruf durch Interpol löschen zu lassen. Das konnte und kann lange dauern, bis der Eintrag endgültig gelöscht wird. Bis dahin müssen Betroffene damit rechnen, von der Polizei oder anderen Exekutivorganen festgenommen zu werden, wo auch immer sie sich befinden. Mit der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) wird sich das ändern müssen.