3 Jahre, 10 Monate und 15 Tage sind vergangen, seit der POST AG ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO zugestellt wurde und es gibt diese Auskunft bis heute nicht. Was sagt das über die POST AG aus und was über das österreichische Rechtssystem?
Der Datenmissbrauchsskandal der POST AG gab Anlass für das Auskunftsersuchen. Die POST AG hatte personenbezogene Daten aggregiert und war dabei so weit gegangen die (vermutete) Parteinähe von Personen im Datensample zu verkaufen. Das Recherchenetzwerk Addendum deckte mehrere Datenskandale bei der Post auf. (Siehe Ist die Post das österreichische Cambridge Analytica?
)
Nachdem die POST AG keine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gegeben hatte, wurde nach einem Monat Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht. Die Datenschutzbehörde entschied, angestoßen durch eine Säumnisbeschwerde, am 9. Juli 2020 im Sinne des Beschwerdeführers und forderte die POST AG auf, die Auskunft zu erteilen. Die POST AG hat dagegen beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) berufen. Dort ist der Vorgang seit August 2020 anhängig.
Es handelt sich bei diesem Vorgang keinesfalls um eine vertrackte, juristisch komplizierte Angelegenheit und daher ist nicht ganz nachvollziehbar, warum sich die Bearbeitung dieser Beschwerde derart in die Länge zieht. Die gesetzliche Entscheidungsfrist ist längst überzogen. Zwar könnte man auch hier eine Säumnisbeschwerde einlegen, aber da stellt sich die Frage: Warum EUR 240 Gerichtsgebühr zahlen, wenn doch das Versäumnis auf Seiten des BVwG liegt?
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