Was tun mit einem Exekutionstitel der Datenschutzbehörde?
Die Vollstreckung eines rechtsgültigen Entscheids der Datenschutzbehörde ist die letzte und wohl auch effektive Maßnahme, um Unternehmen dazu zu zwingen, einer Entscheidung der Datenschutzbehörde zugunsten Betroffener nachzukommen. Betroffenen gibt die Datenschutzbehörde in diesen Fällen einen Exektutionstitel an die Hand, der es erlaubt, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Vollstreckung zu betreiben und so die Ansprüche durchzusetzen.
Der Exekutionstitel im Spruch der Datenschutzbehörde
Wenn Betroffene nach langer, teils sehr langer Bearbeitungsfrist endlich einen Spruch der Datenschutzbehörde in Händen halten, ist die Beschwerde vorerst nur formal entschieden, selbst dann, wenn der Beschwerde des Betroffenen entsprochen wird. Vielmehr beginnt ein neues Kapitel, in welchem Betroffene ohne Informationen und Auskünfte zumeist sich selbst überlassen werden. Sie erhalten einen Exekutionstitel gemäß der Entscheidung der Datenschutzbehörde. Die Beschwerdegegnerin muss dem Entscheid der Datenschutzbehörde binnen vier Wochen nachkommen oder kann dagegen beim Bundesvewaltungsgericht Beschwerde einlegen. Was aber, wenn die Beschwerdegegnerin dem Spruch der Datenschutzbehörde nicht oder nur unzureichend Folge leistet? Die Datenschutzbehörde erklärt sich für diesen Fall als nicht mehr zuständig. Ihre Aufgabe sei mit Feststellung eines Spruches erledigt.
Mit anderen Worten: Wer am Ende einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einen Entscheid zu seinen Gunsten in Händen hält, ist noch längst nicht am Ziel.
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Dr. Conrad Lienhardt
Unternehmensberater
Rechtskonforme Ausgestaltung und Optimierung von Kundenbeziehungen, Datenschutz
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Editionsgeschichte:
Eingetragen von Dr. Conrad Lienhardt am 23.11.2020 – Last touched: 24.11.2020 – Contents updated: 23.11.2020Hinweis: Ältere Beiträge werden in der Regel nicht aktualisiert, sofern es dazu keinen konkreten Anlass gibt (z.B. Aufforderung zu Richtigstellung, Ergänzung etc.). Dennoch können Beiträge ein aktuelleres Datum einer Überarbeitung zeigen. Zumeist handelt es sich dabei nicht um inhaltliche Änderungen, sondern um technisch veranlasste Änderungen, Korrekturen der Rechtschreibung, Glättung des Stils etc. Daher werden alle LeserInnen darauf hingewiesen, die Beiträge mit Blick auf das Erstellungsdatum zu lesen und ggf. zu überprüfen, ob die Inhalte noch aktuell und gültig sind. Wir können keine Haftung übernehmen, die sich aus einer Nichtbeachtung ergeben könnten.