Betroffenenrechte nach DSGVO
„Betroffenenrechte” zählen zu den großen Errungenschaften der DSGVO (EU Datenschutz-Grundverordnung). Damit ist die gesetzliche Festschreibung von Rechten Betroffener gemeint, die diese gegenüber all jenen haben, die ihre personenbezogenen Daten verarbeiten (im Gesetz „Verantwortliche” genannt). Zu wenige Menschen wissen um diese Rechte. Am ehesten noch ist aus der medialen Berichterstattung das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) bekannt. Leider klären viele Unternehmen, Verbände und Organisationen et cetera (also „Verantwortliche”) Betroffene über diese Rechte nicht oder nur unzureichend auf, obwohl sie dazu verpflichtet wären (siehe Informationspflicht nach DSGVO
nach Artikel 13 und 14 DSGVO).
Eine übersichtliche Zusammenstellung der Betroffenenrechte mit Verweis auf die jeweiligen Gesetzestexte:
Die Betroffenenrechte nach DSGVO:
- Recht auf Information (Artikel 13f DSGVO)
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
- Recht darauf, keiner automatisierten Entscheidung (bspw. durch Profiling) unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)
- Recht auf Beschwerde oder Klage vor Gericht (Artikel 77 DSGVO) - [in Österreich nur bezüglich Schadensersatzklagen oder im Zuge einer Revision am Bundesverwaltungsgericht]
- Recht auf Geheimhaltung (§1 Abs. 1 DSG)
Dr. Conrad Lienhardt
Unternehmensberater
Rechtskonforme Ausgestaltung und Optimierung von Kundenbeziehungen, Datenschutz
Tel: +43 732 90 80 36 | Mobil: 0699 15 31 67 76 | E-Mail
Der Gesetzestext der DSGVO, EU-Lex
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Editionsgeschichte:
Eingetragen von Dr. Conrad Lienhardt am 25.07.2019 – Last touched: 18.02.2020 – Contents updated: 18.02.2020Hinweis: Ältere Beiträge werden in der Regel nicht aktualisiert, sofern es dazu keinen konkreten Anlass gibt (z.B. Aufforderung zu Richtigstellung, Ergänzung etc.). Dennoch können Beiträge ein aktuelleres Datum einer Überarbeitung zeigen. Zumeist handelt es sich dabei nicht um inhaltliche Änderungen, sondern um technisch veranlasste Änderungen, Korrekturen der Rechtschreibung, Glättung des Stils etc. Daher werden alle LeserInnen darauf hingewiesen, die Beiträge mit Blick auf das Erstellungsdatum zu lesen und ggf. zu überprüfen, ob die Inhalte noch aktuell und gültig sind. Wir können keine Haftung übernehmen, die sich aus einer Nichtbeachtung ergeben könnten.