Cookies: Beispiele aus der Praxis
Zahllose Unternehmen und Organisationen sind verunsichert, was den rechtskonformen Gebrauch von Cookies und die Nutzung von Cookie-Bannern anbetrifft. Nutzer, die Webseiten aufrufen, wissen zum Großteil nicht, was es überhaupt mit diesen Cookie-Bannern auf sich hat. Die überwiegende Zahl dieser Nutzer empfindet die Banner als Störung und klickt „OK” oder „Akzeptieren”, um die störenden Balken los zu werden, ohne sich damit auseinander zu setzen. Dabei geht es um den Schutz der Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten. Manche dieser Daten, die durch Cookies gesammelt werden haben immerhin einen hohen monetären Wert: Da werden schon einmal bis zu 350 EUR für eine Information gehandelt.
Dieses Verhalten nutzen manche Webseiten-Betreiber aus, um schnell zu einer vermeintlichen Einwilligung zu kommen. Diese setzt der Gesetzgeber vor einer Verarbeitung personenbezogener Daten voraus. Aber so, wie das oft passiert, sind die Einwilligungen nicht rechtskräftig, da sie nicht rechtskonform zustande gekommen sind. Es zeigt sich also auch hier ein hohe Informationsdefizit bei den Betreibern. Das kann aber durchaus teuer werden. Schon jetzt können bei Missbrauch in Österreich bis zu 37.000 EUR Strafe verhängt werden (§109 Absatz 3 TKG (2003)). (Siehe dazu Cookies und der Datenschutz
)
Diese Seite bespricht einige Beispiele, die zeigen, wie man es nicht machen sollte.
Beispiel: Oberösterreichische Nachrichten (OÖN)
Wer die Webseite der Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) aufruft, wird mit einem großen, so genannten Cookie-Banner konfrontiert. Da heißt es gleich vorweg: Die OÖNachrichten nehmen den Schutz Ihrer Privatsphäre sehr ernst
— Ein Versprechen, das leider nicht eingelöst wird und das leicht als Irreführung verstanden werden könnte.

Es wird pauschal erklärt, dass es dem Betreiber darum ginge, die Webseite möglichst benutzerfreundich zu gestalten
, ohne dabei auszuführen, was denn darunter zu verstehen sei, ob es sich dabei um eine technische Erfordernis handle oder eben nur um eine rhetorische Floskel. Der Medieinhaber erwartet eine pauschale Einwilligung ohne den Besucher detailliert darüber zu informieren, welche Cookies, zu welchem Zweck, mit welcher Dauer am Gerät des Besuchers gespeichert werden, welche Daten ausgelesen und an wen diese weitergegeben werden. Diese Information ist aber jedenfalls erforderlich, bereits nach der so genannten Cookie-Richtlinie (EU–Richtlinie 2009/61/EG) , insbesondere aber nach der klärenden Feststellung durch den EuGH (Rechtssache C-673/17) vom 1.10.2019. Dass das nicht unbeabsichtigt geschieht, zeigt ein Hinweis zum Schluss des Cookie-Banner Textes: „Details zur Verwendung von Cookies”. Dieser Hinweis ist nicht nur wegen einer deutlich kleineren Schrift (10px statt 14px), sondern auch durch die Gestaltung des Hyperlinks sehr schwer leserlich. Es drängt sich der Eindruck auf, als wollte man diesen Link vor Besuchern und Nutzern der Webseite „verstecken”.
Klickt man auf den Link, um Näheres über die Details zu erfahren, so ist man überrascht, denn man erfährt nicht wirklich Details über Cookies, ihre Zwecke, die Dauer, die Herkunft und die Empfänger.
Es gibt die Option, die Zustimmung jederzeit durch Löschen Ihrer Cookies [zu] widerrufen
, allerdings ist diese Option in der Praxis eher problematisch zu handhaben. Haben Nutzer*innen beim Aufruf der Webseite der Verwendung der Cookies pauschal und ohne durch den Verlag zu den Cookies aufgeklärt worden zu sein (siehe Informationspflicht) zugestimmt, so werden die allermeisten Nutzer*innen damit überfordert sein, diese Zustimmung zu widerrufen, da die Seite mit der Widerruf-Möglichkeit über den Cookie Banner verlinkt ist. Stimmt man zu, so verschwindet der Banner und damit auch der Link. Angenommen Nutzer'innen habe nicht zugestimmt und klicken „OK”, um die (noch nicht erteilte Zustimmung) zu widerrufen, dann wird ein Cookie mit einer „BlockerID” gesetzt. Das aber ist für normale Nutzer*innen nicht sichtbar. Für sie bleibt die Seite unverändert. Die Nutzung der Webseite der OÖN ist dann nur bei Inkaufnahme eines fast halbseitigen Banners möglich. Nutzer*innen haben nur die Möglichkeit, sämtliche Cookies zu akzeptieren - ohne zu erfahren, um welche Cookies es sich dabei handelt - oder die Verwendung von Cookies grundsätzlich auszuschließen.
Darüber hinaus, und das ist dreist, wird man darauf hingewiesen, dass man nur als „Digital-Abo Kunde” die Einstellungen zu den zustimmungspflichtigen Cookies ändern kann. Dazu werden zwei Buttons angeboten: Einen für bereits bestehende „Digital-Abo Kunden” und einen gleich gestalteten Werbebutton zur Bestellung des „Digital-Abos ab € 2,69”. Mit anderen Worten, ein gesetzlich garantiertes Recht wird hier Benutzern vorenthalten und der Zugang dazu kostenpflichtig gestaltet. Es ist kaum vorstellbar, dass es sich bei dieser Konstruktion um eine naive und uninformierte Vorgehensweise handelt.
Am Ende dieser „Information” wird, wiederum in deutlich kleinerer Schriftart, aufs Neue ein Link angeboten: Mehr Informationen zu Cookies und Datenschutz finden Sie hier
. Klickt man diesen Link, so gelangt man auf eine eigene Webseite mit den Datenschutzerklärung der der OÖNachrichten (insgesamt 6 so genannte „Datenschutzinformationen”). Dazwischen findet sich ein weiterer Link: Informationen zu Cookies
der wiederum auf eine eigene Seite führt: Datenschutzpraxis bei den OÖNachrichten, Online
. Aber auch hier findet sich unter „Cookie” nur eine allgemeine Information, fern ab der erforderlichen Angaben, die die gesetzliche Informationspflicht vorschreibt. Es braucht also drei Klicks, um auf der letzten Seite festzustellen, dass die angekündigten weiteren Informationen nicht wirklich gegeben werden.
Wenn die OÖN schreiben, dass sie den Schutz der Privatsphäre der Besucher ihrer Webseite ernst nehmen, dann wird das durch die konkrete Praxis widerlegt.
(Stand 21.2.2020/ 21.3.2020)
Hinweis der Redaktion:
Die OÖNachrichten teilten uns auf Anfrage mit, dass größere Änderungen hinsichtlich der Datenschutz-Einstellungen in Planung
sind. Die OÖNachrichten seien gerade dabei die darauf abzielenden Maßnahmen aus technischer und juristischer Sicht hinsichtlich deren Machbarkeit und Rechtskonformität hin zu prüfen
. Bereits für die Woche, in der dieser Beitrag online geht, wird die Informationsseite bezgl. Cookies […] überarbeitet, um der korrekt informierten Einwilligung in vollem Umfang Rechnung zu tragen
. Somit hoffe man, dass zumindest kurzfristig einige der im Beitrag angesprochenen Kritikpunkte ausgeräumt werden können. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Änderungen unabhängig vom Beitrag geplant wurden und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon in Arbeit waren.
Die OÖN halten trotz Ankündigungen an der fragwürdigen Praxis fest
Nachdem wir die OÖN darauf aufmerksam machten, dass deren Nutzung von Cookies der EU ePrivacy Richtlinie widerspricht, damit auch gegen §96 Abs 3 TKG (2003) verstößt, hatten die OÖN Anpassungen angekündigt, um die Verwendung von Cookies rechtskonform zu gestalten. (Siehe „Hinweis der Redaktion” w.o.) Seit 26. Februar bis 21. März wurde, trotz Ankündigungen, nichts wirksam unternommen, um den den Webauftritt der OÖN mit Blick auf die Verwendung von Cookies rechtskonform zu gestalten.
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