Die Überlastung der Datenschutzbehörde in Österreich
Während der Umfang der Zuständigkeiten und damit die Aufgaben der Datenschutzbehörde in Österreich mit der DSGVO seit 25. Mai 2018 deutlich zugenommen haben und sich die Zahl der Beschwerden binnen Jahresfrist mehr als verdreifachte, kamen nur wenige Jurist*innen zum Team hinzu und auch im Sekretariat und der Kanzlei wurden die Ressourcen nur geringfügig aufgestockt. Wen wundert es, wenn die Österreichische Datenschutzbehörde völlig überlastet und somit überfordert ist. Trifft auf sie ebenfalls das zu, was Justizminister Jabloner treffend feststellte:
Die Justiz stirbt einen stillen Tod.
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Dieser „stille Tod” von dessen Sog schon lange die Österreichische Datenschutzbehörde bedroht ist, mag ursächlich verantwortlich dafür zu sein, dass die EU DSGVO und insgesamt der Datenschutz in Österreich von Unternehmen, Organisationen, Vereinen und auch Privatpersonen nicht sonderlich ernst genommen wird. Beunruhigt waren diese nur kurz, als hohe Strafen drohten. Nach der Forderung des vormaligen FPÖ Innenministers Kickl, dass nicht bestraft, sondern verwarnt werden soll und nachdem bekannt wurde, dass die Ressourcen der Behörde nicht nennenswert aufgestockt werden würden, gab es offenbar Entwarnung und die DSGVO wurde ad acta gelegt. Zwar gibt es einige Bescheide gegen einzelne Unternehmen, manchmal mit kaum nennenswerten Strafen. Alibis, um eine unzulängliche Verwaltungspraxis zu bemänteln.
Fest steht, dass die DSGVO in Österreich und der österreichischen Politik nicht gerade beliebt ist, wohl weil sie das Geschäft der jeweiligen Klientelen beeinträchtigt und die Politik deren Interessen vor die Interessen der Bürger und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte stellt.
… to be continued soon
Folgende Beiträge zum Thema finden Sie in einem weiteren Blog:
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Dr. Conrad Lienhardt
Unternehmensberater
Ausgestaltung und Optimierung von Kundenbeziehungen, Leadmanagement
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