Die Erfordernis verständlicher Sprache nach DSGVO
Die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von Verantwortlichen, Informationen nach Artikel 13 und 14 DSGVO und sämtliche Auskünfte nach Artikel 15 bis 22 und Artikel 32 in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln
. Artikel 12 DSGVO Dabei steht im Vordergrund, dass jeder Betroffene auch ohne juristische, gar einschlägig juristische Fachkenntnis diese verstehen können soll – eine Grundvoraussetzung dafür, dass Betroffene ihre Interessen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten wahrnehmen können. Das ist eine der bemerkenswertesten Errungenschaften der DSGVO, die allerdings Verantwortliche aber auch Behörden vor Herausforderungen stellt.
Die Praxis sieht sehr häufig anders aus. Was unter präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache
konkret zu verstehen ist, darüber gibt es offenbar unterschiedliche Auffassung und es ist dazu wohl in nächster Zeit auch keine Judikatur zu erwarten.
Doch selbst wo es gelingt, bleiben vielfach Betroffene einerseits in der Abschätzung, ob die Informationen und Auskünfte datenschutzkonform sind und andererseits bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Fall von Datenschutzverletzungen heillos überfordert zurück. Unsere Gesellschaften weisen im Zuge einer überbordenden Bürokratisierung einen enormen Grad an Verrechtlichung auf. Selbst ein juristisches Studium ohne Spezialisierung reicht noch lange nicht hin, um beispielsweise auf dem Feld des Datenschutzes oder des Immaterialgüterrechts und so fort sattelfest zu sein.
Hierin liegt eines der größten Versäumnisse der Politik, die zulässt, dass ein derartiger Grad an Verrechtlichung selbst Formen des Unrechts schafft und immer wieder Unrecht hervorbringt. Um genau sein: Mit Unrecht ist hier kein Rechtsverstoß gegen geltendes Recht gemeint, sondern Ungerechtigkeit im engeren wie weiteren Sinn.
Bürokratisierung und Verrechtlichung führen zu einer Entmündigung der Bürger, enden in einer Art nomokratischer Bürokratie. Die DSGVO versucht dem entgegenzutreten, indem es eben fordert: präzise, transparente, verständliche und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache.
Und ebenso sollten Bürger in der Lage sein, ihr Recht wahrzunehmen, sich gegen Rechtsverstöße zur Wehr zu setzen - ohne dafür Rechtsanwälte bezahlen zu müssen, insbesondere dort, wo es keine Vertretungspflicht gibt. Rechtsklärungen im Zusammenhang mit Fragen des Datenschutzes werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt. Sehr viele Bürger können sich zudem keine entsprechenden Rechtsschutzversicherungen leisten. Wer sich keine Rechtsschutzversicherung leisten kann, kann sich Verfahren noch weniger leisten. In der Praxis werden viele Bürger ausdrücklich oder indirekt bedroht. Da wird schon einmal darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg unangenehme Konsequenzen haben kann, wenn Verantwortlichen vermeidbare Kosten durch unbedachte Formulierungen entstehen, selbst wenn diese mangelndem juristischen Fachwissen geschuldete sind. Hier findet man einen ausgesprochenen Unterdrückungsmechanismus, der die Rechtsstaatlichkeit zunehmend aushöhlt und die Demokratie in Richtung Nomokratie deformiert.
Es ist daher legitim zu fordern, dass die präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache
auch zum leitenden Prinzip der Legislative wird.
Zudem ist es erforderlich, dass bereits in Mittelschulen und Gymnasien auch in der Lehre ein verpflichtender Rechtskunde-Unterricht eingeführt wird, wie das auch für Wirtschaft und Finanzen erforderlich ist. Die Verrechtlichung und Ökonomisierung in unserer Gesellschaft macht das erforderlich.
Editionsgeschichte:
Eingetragen von Dr. Conrad Lienhardt am 20.04.2021 – Last touched: 20.04.2021 – Contents updated: 20.04.2021Hinweis: Ältere Beiträge werden in der Regel nicht aktualisiert, sofern es dazu keinen konkreten Anlass gibt (z.B. Aufforderung zu Richtigstellung, Ergänzung etc.). Dennoch können Beiträge ein aktuelleres Datum einer Überarbeitung zeigen. Zumeist handelt es sich dabei nicht um inhaltliche Änderungen, sondern um technisch veranlasste Änderungen, Korrekturen der Rechtschreibung, Glättung des Stils etc. Daher werden alle LeserInnen darauf hingewiesen, die Beiträge mit Blick auf das Erstellungsdatum zu lesen und ggf. zu überprüfen, ob die Inhalte noch aktuell und gültig sind. Wir können keine Haftung übernehmen, die sich aus einer Nichtbeachtung ergeben könnten.