12. Jan 2018/Conrad Lienhardt/Intern / 13. Jan 2018
Liebe Leserin, lieber Leser!
Wenn Sie zur Website ein Feedback geben möchte, das sich nicht auf bestimmte Einträge bezieht, können Sie dies hier als Kommentar veröffentlichen. Vielen Dank!
mit großem Interesse habe ich Ihre Blogeinträge gelesen.
Hierzu habe ich auch einen Kommentar abgegeben. Dieser Kommentar ist allerdings durch eine sehr umfassnde Captcha Abfrage fast unmöglich gewesen.
Die Abfrage ist für “Normal-Benutzer” kaum lösbar. Ich kann meine ganzen Kunden durchgehen, es wird nur wenige geben die ein wenig von der abgefragten Farblehre verstehen.
Falls Sie sich über dieses Thema unterhalten wollen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Blogbeiträgen!
Ebenso bedanke ich mich für den Hinweis zum Captcha. Das ist ein schwieriges Thema. So weit es sich vermeiden lässt, verzichte ich aus naheliegenden Gründen auf Google reCaptcha, obwohl die aktuelle Version komfortabel wäre.
Beim Formulieren der Fragen habe ich Mischfarben genommen, weil ich dachte, dass die Lösungen bekannter sind als Rechenlösungen wie 2+5*(-1) . Kann sein, dass ich das nicht richtig eingeschätzt habe. Die Herausforderung ist, Fragen zu wählen, die nicht im Standardrepertoire von Bots vorkommen und auch für nicht deutsch sprechende „click workers” nicht so einfach zu lösen sind. Andererseits will ich natürlich die Schwelle zum Kommentieren möglichst niedrig halten.
Für Vorschläge und Anregungen bin ich offen und ich würde mich über einen Austauschfreuen.
@Olaf
# Zu 1. Im Rahmen umfassender Informationspflichten sind in der Datenschutzerklärung auch die Kontaktdaten von Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen. Bei internen Datenschutzbeauftragten gibt es vereinzelt die Auffassung, dass der Name nicht genannt werden muss. Es reichten die Kontaktdaten. Da scheint es noch Unsicherheiten zu geben. Bei externen Datenschutzbeauftragten empfehle ich jedenfalls Namen und Kontaktdaten zu veröffentlichen.
Zum Datenschutzbeauftragten gibt es eine sog. Öffnungsklausel. D.h. die Nationalstaaten in der EU können die Bestimmungen der DSGVO spezifizieren (verschärfen). In Deutschland macht das novellierte BDSG davon Gebrauch. In Österreich gibt es im neuen DSG keine Spezifizierungen.
#Zu 2. Es sind einige „Mustervorlagen” im Umlauf. Branchenverbände erarbeiten solche für Mitglieder. Nachdem es ja z.B. für die Werbebranche und Gesundheitsbranche andere Anforderungen gibt, als für KMUs, die personenbezogene Daten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von Geschäften nutzen, macht das auch Sinn.
Hinzu kommt auch, dass die noch in Beratung befindliche EU E-Privacy Verordnung relevante Aspekte bringen wird (z.B. Cookies, Tracking etc.), die ebenfalls in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden sollten.
danke für den Einstieg ins Thema. Zwei Fragen:
1. gehört auf die Datenschutzerklärung zukünftig der Name und die Komtaktdaten des Datenschtuzbeauftragten?
2. wo bekomme ich Mustererklärungen her?
4 Kommentare
(5.0)
Kommentar von: Michael Hettwer Besucher
Sehr geehrter Herr Dr. Lienhardt,
mit großem Interesse habe ich Ihre Blogeinträge gelesen.
Hierzu habe ich auch einen Kommentar abgegeben. Dieser Kommentar ist allerdings durch eine sehr umfassnde Captcha Abfrage fast unmöglich gewesen.
Die Abfrage ist für “Normal-Benutzer” kaum lösbar. Ich kann meine ganzen Kunden durchgehen, es wird nur wenige geben die ein wenig von der abgefragten Farblehre verstehen.
Falls Sie sich über dieses Thema unterhalten wollen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
schöne Grüße
Michael Hettwer
Kommentar von: Conrad Lienhardt Mitglied
Sehr geehrter Herr Hettwer,
vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Blogbeiträgen!
Ebenso bedanke ich mich für den Hinweis zum Captcha. Das ist ein schwieriges Thema. So weit es sich vermeiden lässt, verzichte ich aus naheliegenden Gründen auf Google reCaptcha, obwohl die aktuelle Version komfortabel wäre.
Beim Formulieren der Fragen habe ich Mischfarben genommen, weil ich dachte, dass die Lösungen bekannter sind als Rechenlösungen wie 2+5*(-1) . Kann sein, dass ich das nicht richtig eingeschätzt habe. Die Herausforderung ist, Fragen zu wählen, die nicht im Standardrepertoire von Bots vorkommen und auch für nicht deutsch sprechende „click workers” nicht so einfach zu lösen sind. Andererseits will ich natürlich die Schwelle zum Kommentieren möglichst niedrig halten.
Für Vorschläge und Anregungen bin ich offen und ich würde mich über einen Austauschfreuen.
Viele Grüße
Conrad Lienhardt
Kommentar von: Conrad Lienhardt Mitglied
@Olaf
# Zu 1. Im Rahmen umfassender Informationspflichten sind in der Datenschutzerklärung auch die Kontaktdaten von Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen. Bei internen Datenschutzbeauftragten gibt es vereinzelt die Auffassung, dass der Name nicht genannt werden muss. Es reichten die Kontaktdaten. Da scheint es noch Unsicherheiten zu geben. Bei externen Datenschutzbeauftragten empfehle ich jedenfalls Namen und Kontaktdaten zu veröffentlichen.
Zum Datenschutzbeauftragten gibt es eine sog. Öffnungsklausel. D.h. die Nationalstaaten in der EU können die Bestimmungen der DSGVO spezifizieren (verschärfen). In Deutschland macht das novellierte BDSG davon Gebrauch. In Österreich gibt es im neuen DSG keine Spezifizierungen.
#Zu 2. Es sind einige „Mustervorlagen” im Umlauf. Branchenverbände erarbeiten solche für Mitglieder. Nachdem es ja z.B. für die Werbebranche und Gesundheitsbranche andere Anforderungen gibt, als für KMUs, die personenbezogene Daten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von Geschäften nutzen, macht das auch Sinn.
Hinzu kommt auch, dass die noch in Beratung befindliche EU E-Privacy Verordnung relevante Aspekte bringen wird (z.B. Cookies, Tracking etc.), die ebenfalls in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden sollten.
Hinweis: Ich habe gerade ein Blogpost zu den Informationspflichten (http://fokus.genba.org/informationspflichten-dsgvo“) veröffentlicht.
Beste Grüße und melden Sie sich, wenn Sie weitere Fragen haben
Conrad
Kommentar von: osc Besucher
danke für den Einstieg ins Thema. Zwei Fragen:
1. gehört auf die Datenschutzerklärung zukünftig der Name und die Komtaktdaten des Datenschtuzbeauftragten?
2. wo bekomme ich Mustererklärungen her?
Lieben Dank nochmal,
Olaf
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