Österreich: Dubiose Vorkommnisse rund um Anpassungsgesetze
Nationale Gesetze müssen so angepasst werden, dass sie im Einklang mit der EU DSGVO stehen. Das erfolgt in Österreich in sogenannten „Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzen”, sogenannten „Sammelnovellen”. Da geht es um vielfältige, teils formale Anpassungen, teils in großem Umfang. Ein Nebenschauplatz der Gesetzgebung. Das nutzte die ÖVP/FPÖ Regierung, um heikle, aber in keinem Zusammenhang mit dem Datenschutz stehende Gesetze, quasi wie Kuckuckseier darin zu verstecken.
In der Regierungsvorlage (108, 139 d.B.) zum 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 wurden Rechtsmaterien versteckt, die mit Datenschutz nichts zu tun haben, wie bspw. eine neue EU-Geldmarktfondsverordnung, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, Teile im Investmentfondsgesetz, usf. Im wesentlichen ging es dabei um die Umsetzung der EU-VO über Etablierung von Geldmarktfonds und eine Änderung der Richtlinie für nachrangige Gläubiger im Insolvenzverfahren.
Im Verfassungsausschuss waren nicht nur die Opposition, sondern auch Koalitionsvertreter darüber mehr als irritiert. Die Regierung war gezwungen, die Vorlage nochmals zu durchforsten und sämtliche Gesetze, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit der DSGVO-Umsetzung stehen, zu entfernen.
Dr. Conrad Lienhardt
Unternehmensberater
Rechtskonforme Ausgestaltung und Optimierung von Kundenbeziehungen, Datenschutz
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