Österreich hat mit dem Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018
eine weitere Novelle als Begleitgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Überwiegend dürfte die Sondergesetzgebung, die nicht im Rahmen von sogenannten Öffnungsklauseln
erfolgte, laut Expertenmeinung nicht EU-rechtskonform sein. Dasselbe gilt über weite Teile auf für die vorangegangene Novelle des Datenschutz-Anpassungsgesetztes 2018
. Wie sich das auswirken könnte, sei an einem Beispiel erläutert.