6 Herausforderungen der DSGVO können für manche Unternehmen durchaus belastend sein, vor allem dann, wenn beispielsweise der Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten fehlt. Hier kann der Verwaltungsaufwand hoch sein, wenn Betroffene von ihren Rechten nach Artikel 15 bis 21 DSGVO Gebrauch machen. Ganz zu schweigen vom hohen Risiko, das sich daraus für das Unternehmen ergibt.
Tag: "Rechtmäßigkeit"
In Österreich hört man von Konsumentenschützern, dass die EU DSGVO gegenüber der bisherigen EU Richtlinie 95/46/EG teilweise eine gesetzliche Verschlechterung für die schutzwürdigen Interessen von Privatpersonen bringen wird. Als Beispiel werden die sogenannten „berechtigten Interessen” Verantwortlicher angeführt.
Zweifelsohne ist das Geschäftsmodell der CRIF GmbH und anderer Auskunfteien eines, das mit Aggregation, automatisierter Verarbeitung, Profiling und schließlich dem Verkauf sensibler Daten zur Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit von Betroffenen Gewinne erzielt. Doch nicht nur damit, auch mit der Dienstleistung „Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung” für die sich die CRIF GmbH mit demselben Gewerbeschein wie für die Auskunftei legitimiert. Umso mehr Aufmerksamkeit ist daher auf einen rechtskonformen Umgang mit Daten zu achten und auf Einhaltung des Datenschutzes und der DSGVO.
Die CRIF GmbH hat allem Anschein nach Probleme mit dem Datenschutz.
Ein zentraler Grundsatz der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ist der der Rechtmäßigkeit. Was ist darunter zu verstehen und was sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um rechtskonform unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit Daten verarbeiten zu können?